Schwule sonne linz
Linz — 33 Monate Haft haben der Erstangeklagte und 21 Monate teilbedingt der Zweite im Prozess am Donnerstag wegen Hate-Crime-Überfällen im oberösterreichischen Mühlviertel am Landesgericht Linz ausgefasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden jungen Männer hatten laut Anklage drei Opfer auf Datingplattformen kontaktiert und sie zu einem Treffen gelockt.
Dort seien sie maskiert und mit Baseballschläger, CO 2 -Pistole und Messer bewaffnet aufgetaucht und hätten die Opfer bedroht. In einem Fall hoben sie zudem Beträge vom Bankomaten ab und überwiesen sich — nachdem sie über die Gesichtserkennung in das Handy des Opfers gelangt waren — Euro auf eines ihrer Konten.
Sie schossen auch auf ein Auto und drohten, die intimen Chats zu veröffentlichen. Vor der Polizei sagten sie aus, sie wollten "Pädophilen eine Abreibung" verpassen. Bei den Opfern habe es sich aber nicht um Pädophile gehandelt. Vor Gericht bekannten sich beide schuldig. Der erste Angeklagte 23 Jahre hat bereits vier Vorstrafen und verweigerte weitere Aussagen; der Zweite 21 Jahre ist Student und war bisher unbescholten.
Er sagte auf die Frage nach seinem Motiv, es sei eine spontane Aktion gewesen, es sei ein Fehler gewesen, er könne sich das heute nicht erklären. Die Internetplattformen seien für Chats von homo- und bisexuellen Personen gedacht gewesen. Der Schuldspruch erfolgte wegen schweren Raubes, schwerer Erpressung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung.
Mildernd kamen die Schadenswiedergutmachung — das überwiesene Geld wurde zeitnah wieder zurücküberwiesen — und das reumütige Geständnis zum Tragen. Erschwerend wertete das Schöffengericht unter anderem die Häufung mehrerer Verbrechen sowie beim ersten Angeklagten die nicht so lange zurückliegenden Vorstrafen.
Der Jährige erhielt eine unbedingte Haftstrafe, der Jährige muss von den 21 Monaten 14 ins Gefängnis. APA, 3. Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen siehe ausführliche Forenregeln , zu entfernen.
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Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m. Panorama Österreich Kriminalität. Beim Prozess am Donnerstag wurden zwei Angeklagte wegen Hate-Crime-Überfällen im oberösterreichischen Mühlviertel verurteilt.