Karlsruhe sauna schwul köln
Eigentlich wollte die Ampel bereits ein Gesetz vorlegen, das die Rechtsstellung von Transmenschen verbessert. Doch jetzt steht der Bundesjustizminister auf der Bremse — weil er sich um die Rechtsstellung von Saunabetreibern sorgt. Transgeschlechtliche Personen müssen Geduld haben: Ihnen wurde eine schnelle Verbesserung ihrer Rechtstellung versprochen, aber ein für angekündigter Gesetzentwurf lässt auf sich warten.
Es existiert lediglich ein Eckpunktepapier, das vieles verspricht. Zu viel vielleicht, um es in ein Gesetz zu schreiben? Ende Juni vergangenen Jahres präsentierten Familienministerin Lisa Paus Grüne und Bundesjustizminister Marco Buschmann FDP feierlich ein Eckpunktepapier zu einem neuen Selbstbestimmungsgesetz.
Entspannung in karlsruhe: die schwule sauna, empfohlen für kölner
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll dieses das bisherige Transsexuellengesetz TSG ersetzen, auf dessen Reform bzw. Abschaffung Transmenschen seit Jahren warten. Bei Transpersonen stimmen ihr gelebtes Geschlecht bzw. Das derzeit noch geltende TSG sieht für eine Änderung des Geschlechtseintrages im Personenstand ein mehrstufiges und langwieriges Verfahren vor, das nicht nur Betroffene als demütigend empfinden.
Auch das Bundesverfassungsgericht hatte immer wieder einzelne Vorschriften des Gesetzes kassiert. Um also die Diskriminierung von Transmenschen zu beenden, versprachen Paus und Buschmann im Sommer bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers, dass die Änderung des Geschlechtseintrags künftig schneller und vor allem in einem Verfahren stattfinden soll, das von Respekt geprägt ist.
Bei der Frage des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll es künftig unerheblich sein, ob es sich um einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Menschen handelt. Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine solche Änderung nicht mehr verlangt werden.
Es gehe um das Bürger-Staat-Verhältnis, in dem der Staat die Identität eines Menschen respektieren soll, so der Bundesjustizminister kürzlich. Für Kinder und Jugendliche sind laut Eckpunktepapier besondere Regelungen vorgesehen, die auch die Zustimmung der Eltern voraussetzen.
Zur Begründung des Vorhabens fand Buschmann noch im Sommer deutliche Worte "Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung". Paus und Buschmann versprachen, bis Ende dem Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nun ist das Jahresende verstrichen und von einem Gesetzentwurf ist noch nichts zu sehen. Man arbeite mit Hochdruck an der Fertigstellung. Warum das Gesetz aber noch nicht vorliegt, ist inzwischen klar: Auf der Bremse steht der Bundesjustizminister. Marco Buschmann sorgt sich um den Saunabesuch von Transmenschen, genauer von Transfrauen mit männlichen biologischen Körpermerkmalen, wenn diese — da sie ja auch der Pass als Frau ausweist — in eine Frauensauna wollen.
Im Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit erläuterte er kürzlich : "Wir haben wahrgenommen, dass es Sorgen gibt, die sich auf die Rechtsfolgen des Geschlechtswechsels beziehen. Die Betreiber dürfen dann beispielsweise nicht dem Risiko einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgesetzt sein.
Das müssen wir sauber regeln. Das ist technisch anspruchsvoll und muss gründlich erarbeitet sein. Also deshalb noch kein Selbstbestimmungsgesetz, weil man noch an einer gesicherten Rechtsstellung für Betreiber von Frauensaunen feilt? Grundsatzreferentin Dr. Sarah Ponti vom Lesben- und Schwulenverband LSVD , der auch die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen vertritt, kann Buschmanns Sorgen nicht nachvollziehen.
Im Hinblick auf das Zögern des Justizministers warnt Ponti davor, dass transfeindliche Narrative Eingang in die Gesetzgebung finden könnten. In der Tat bekämpft die politische Rechte das mögliche Gesetz seit jeher mit allen möglichen Horrorszenarien. Die AfD etwa beabsichtigt, sich mit "aller Kraft dem Gesetz entgegenzustellen" - vermutlich dann auch mit entsprechenden Klagen in Karlsruhe.